Telefon: (0 22 41) 8 36 83 o. 40 25 79
Mobil: 0170 3803860

Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

•   Wahlgrab (Erd-, Feuerbestattung)

Bei Erstvergabe der Grabstelle hat man die Wahl den Platz der letzten Ruhestätte frei zu wählen. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

•   Reihengrab (Erd-, Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem Verstorbenen fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.
 

•   pflegefreies Rasenreihengrab (Erd-, Feuerbestattung)

Auf einem Rasenreihengrab ist in der Regel eine Grabplatte im Boden eingelassen. Für die Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich. Daher darf kein Blumenschmuck auf der Grabstelle abgelegt werden, sondern nur auf das Denkmal des Grabfeldes.

 

•  anonymes Reihengrab (Erd-, Feuerbestattung)

Die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt in aller Stille auf einem gesonderten Grabfeld des Friedhofes. Dabei ist die Anwesenheit von Angehörigen nicht möglich.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert nur ca. 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Schmuckurne.

 

•  Baumbestattung

Bei einer Baumbestattung wird die Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt. Die Grabstelle wird anschließend mit einem Namensschild gekennzeichnet. Dies kann auf einem städtischen Friedhof sein oder z.B. in einem Friedwald®.

 

•  Urnenwände

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urnen aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Marmorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

 

•  Aschenverstreuung

Die Verstreuung der Asche erfolgt auf einem gesonderten Grabfeld. Die Anwesenheit von Angehörigen ist möglich. Der Wunsch verstreuut zu werden muss persönlich zu Lebzeiten schriftlich niedergelegt werden.

Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben. Die Beisetzung kann auch ohne Teilnahme der Angehörigen stattfinden.

Nähere Informationen finden Sie unter www.dsbg.de.