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Wichtige Dokumente

bei einem Sterbefall

Ist ein Mensch verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt)
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch
    Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen

Formalitäten

an was Sie denken sollten

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.

  • den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen

Die folgenden Aufgaben nehmen wir den Angehörigen auf deren Wunsch gerne ab:

  • Überführung des/der Verstorbenen
  • Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrab (bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Dekoration und Beschallung der Trauerhalle
  • Beauftragung Blumenschmuck
  • Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Abmeldung  der Krankenkasse, Versorgungsämter, Lebensversicherung, etc.